Entwicklungspsychologische Beratung

Die Entwicklungspsychologische Beratung hat das Ziel die Feinfühligkeit der Eltern zu fördern und somit die Eltern-Kind Bindung zu stärken. 

Sie richtet sich an Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern von 0 bis 3 Jahren.

 

Eine stabile emotionale Beziehung (sichere Bindung) zu einer Bezugsperson bietet einen wichtigen Schutzfaktor bei Belastungen und kann dem Kind in seinem Leben helfen, mit Problemen und Herausforderungen besser umzugehen. Auch können durch feinfühliges Verhalten Entwicklungs- als auch Verhaltensproblemen vorgebeugt werden.  

 

Was wird in der Beratung vermittelt?

  • die Eltern erfahren mehr über die kindliche Entwicklung

  • sie lernen die Körpersprache und die Signale richtig zu deuten und zu verstehen

  • sie entwickeln die Fähigkeit, angemessen auf das Kind zu reagieren

  • sie lernen Lösungsschritte umzusetzen

  • sie entwickeln mehr Sicherheit im Umgang mit ihrem Kind

Die Beratung ist geeignet für: 

  • alle interessierten Eltern

  • verunsicherte und belastete Eltern

  • Eltern mit Schrei-, Schlaf-, und Ernährungsproblemen (Regulationsstörungen) der Kinder

  • Eltern mit frühgeborenen Kindern

  • Eltern mit adoptierten Kindern oder Pflegekindern

  • Eltern deren Kinder eine Behinderung haben

  • Eltern mit psychischen Beeinträchtigungen oder Suchterkrankungen

  • Eltern mit Bindungsproblematiken

  • Trennungsfamilien u.v.m

Vorgehen:

  • Erstgespräch/Anamnese

  • kurze Videoaufnahme einer Alltagssituation (Essen, Wickeln, Spielen)

  • Videoanalyse / Videofeedback

  • Umsetzung der besprochenen Lösungsschritte

Im Mittelpunkt der Beobachtung steht das Kind. Anhand seines Verhaltens, lernen wir die Körpersprache kennen und können so feinfühlig auf das Kind reagieren.

 

Wichtig: Ich, als Beraterin unterliege dabei der Schweigepflicht. 

 

Zur Zeit finden die Beratungen nur in meiner Praxis statt. Hausbesuche werden aktuell nicht angeboten. 

 


 

Tarif: 

Eine Entwicklungspsychologische Beratung  wird mit 48 € die Stunde berechnet.

 

Terminvergabe: 

Ein Terminvorschlag wird für max. 48 Std. reserviert und bedarf daher eine zügige Zusage/Bestätigung.

 

Terminabsage: 

Vereinbarte Termine sind mindestens 24 Std. vor dem Termin abzusagen, da sonst eine Ausfallvergütung von 20 € in Rechnung gestellt wird.